1. Außergerichtliche Rechtsbehelfe (Widerspruchsverfahren)

Ein Rechtsbehelfsverfahren vor der Gemeinde Sonnen (z. B. Widerspruch) können Sie auf folgende Arten einleiten:

  • schriftlich, d. h. per Brief oder Telefax,
  • zur Niederschrift (d. h. Protokollierung des Rechtsbehelfs nach persönlicher Vorsprache)
  • oder in elektronischer Form, nur unter Verwendung einer qualifizierten, elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz.

Hinweis:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen (z. B. Widerspruch) per einfacher E-Mail ist von Gesetzes wegen nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

Elektronischer Rechtsverkehr - Bedeutung

Um Rechtsbehelfe wirksam einzulegen, mussten bislang Dokumente ausgedruckt und unterschrieben in Papierform als Brief oder Telefax eingereicht werden. Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs können Sie diese Dokumente nunmehr auch elektronisch übermitteln. Dies ist aber nur unter folgender Voraussetzung rechtsverbindlich:
Die Übermittlung muss so erfolgen, dass sie den Anforderungen des Schriftformersatzes gerecht wird (die sog. "elektronische Form" als Entsprechung zur Schriftform). Sie müssen also einen mit einem TextersteIlungsprogramm (z. B. Word) verfassten Schriftsatz zur Einlegung eines Rechtsbehelfs (z. B. Widerspruch) nicht mehr ausdrucken und zur Post geben, vielmehr können Sie stattdessen ein elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz per E-Mail der Gemeinde Sonnen übermitteln. Die Gemeinde Sonnen hat dafür einen Zugang eröffnet.

Maßgebliche E-Mail-Adresse:
Zur wirksamen elektronischen Einlegung eines Rechtsbehelfs ist Ihr mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur versehenes Dokument ausschließlich an die folgende E-Mail­-Adresse zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Diese E-Mail-Adresse ist auch in den „Hinweisen zur Rechtsbehelfsbelehrung“ auf Ihrem Schriftstück (z. B. Bescheid) angegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de).

Sonstige Anforderungen

Im Interesse der zuverlässigen Zustellung sollte die Größe einer E-Mail 5 MB nicht überschreiten. Das elektronische Dokument muss eines der folgenden Formate in einer für die empfangende Behörde lesbaren Version aufweisen:

  • PDF - Dieses Format ist bevorzugt zu verwenden.
  • Microsoft Office Formate (z. B. ".doc" oder ".docx"-Dokumente)
  • OpenDocument-Formate (z. B. ".odt" oder ".odi"-Dokumente)
  • TIFF

Für die Dateinamen gilt:

  • maximal 60 Zeichen
  • keine Kommata, Umlaute, Sonderzeichen oder ausländische Zeichen
  • nur ein "." (Punkt) unmittelbar vor der Dateiendung (z. B. ".tif" oder ".pdf")
  • sollen einen Rückschluss auf den Inhalt der Datei zulassen ("sprechender Dateiname", z. B. "Widerspruch.pdf")

 

2. Gerichtliche Rechtsbehelfe (Klageverfahren)

Elektronische Klageerhebung

Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung einer Klage oder z. B. eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz vor einem Verwaltungsgericht finden Sie im Internetauftritt der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Dort finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen z. B. dazu, ob Sie einen Rechtsanwalt brauchen sowie zu den Verfahrensgebühren und der Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe.

Weitere allgemeine Hinweise

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift (bei elektronischer Einlegung z. B. als eingescanntes Dokument) beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.